4x200m! Staffelholz fällt runter:( Darf man es wieder aufheben und weiterlaufen?

3 Antworten

Ja, die Antwort von nthiemermann enthält den richtigen Ansatz. Nur der Athlet, der den Stab fallen ließ, darf diesen wieder aufheben. Wenn das Fallenlassen des Stabs durch einen Zusammenstoß verursacht wurde, könnte es auch sein, dass der Schiedsrichter den Verursacher des Zusammenstoßes disqualifiziert hätte. Rempeln ist nämlich nicht erlaubt. Zudem wäre fraglich gewesen, ob ihr den Zeitverlust für das Aufheben des Stabes wieder herausgeholt hättet.

Danke erstmal,

die erste Läuferin von uns ist ja mit der 2. Läuferin von uns zusammengestoßen. :( Eigentlich wären wir also nicht disqualiiziert worden und könnten teoretisch weiterlaufen können?

LG leichtathletin96

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Hallo,

nach Wikipedia darf der Läufer den Staffelstab innerhalb der "Wechselzone" aufheben und weiterlaufen. "Beim Staffellauf muss jeder Athlet einmal die Distanz zurücklegen und dann in einem 20 m langen Wechselraum dem nächsten Läufer den Staffelstab übergeben, ohne den Wechselraum zu verlassen. Entscheidend für die regelgerechte Ausführung ist die Position des Stabes, nicht die des Körpers.[1] Bei einem Fehler wird die Staffel disqualifiziert. Ein Verlust des Staffelstabes führt dagegen nicht zur Disqualifikation, sofern der Athlet selbst den Stab wieder aufhebt. Nur zu diesem Zweck darf er seine Bahn verlassen, sofern er keinen Mitstreiter behindert und nicht seine Laufstrecke abkürzt. (wikipedia; 23.01.2012)".

bei 4 mal 200m gibt es keine wechselzone und in der halle wird ja ab der 2. läuferin auch nicht mehr in bahnen gelaufen. eine disqualifikation ist daher nur möglich, wenn andere staffeln behindert werden. da siehst du mal: auch hinterher zu laufen hat vorteile. außerdem solltet ihr mit einer reinen vereinsstaffel starten. pure titelgeierei!

Danke für die Antwort,

Wir sind ja als eine Stg gelaufen. Die ersten 3 Läuferinnen sind aus dem glechen Verein und die Schlussläuferin aus einem Anderen.

LG

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