Unfall in der Sporthalle . im Schulsport

2 Antworten

Muss man hier wirklich Rat geben wie man aus dem Unglüch des eigenen Kindes noch Kapital schlagen kann? Ich denke mal: nein.

Grundsätzlich ist ein Schüler/in bei Unfällen innerhalb des Schulgebäudes über die Schule versichert. Es ist in meinen Augen nicht zwingend fahrlässig wenn der Sportlehrer/in die Schüler Geräte oder Matten aufbauen läßt, wobei es natürlich darauf ankommt in welcher Alterskategorie die Schüler sind. Bei Kidds ab 14 Jahren sollte das an sich zu verantworten sein, was im Endeffekt aber juristisch geprüft werden müsste. Das die Lehrerin sich nicht nach dem Gesundheitszustand ihres Schützlings erkundigt ist dann mehr eine menschliche Angelegenheit. Genau wie im Gegenzug der Versuch Schmerzensgeld raus zu schlagen. Grundsätzlich muss eine Art Tatbestand bestehen um Schmerzensgeld einfordern zu können. Das bedeutet das zb. eine Schädigung durch eine andere Person vorliegen muss oder ein gravierender Fehler an einem Objekt / Gerät etc. zu einer Schädigung führt. Dies ist in dem Fall ja nicht passiert. Die Matten sind beim Lösen umgekippt was man als Unachtsamkeit derjenigen die die Matten entnehmen wollten ansehen kann. Letztlich sind das aber jetzt Dinge die nur im Rechtswesen geklärt werden können.