Rote Karte mit Bericht nach 3 x 2 Minuten

2 Antworten

Erstmal Regel 8:10: "Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.

Folgende Vergehen dienen als Beispiel: a) Beleidigung oder Drohung gegenüber einer anderen Person, wie z.B. Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Mannschaftsoffizieller, Spieler, Zuschauer. Sie kann in verbaler oder nonverbaler Form (z.B. Mimik, Gestik, Körpersprache, Körperkontakt erfolgen)."

Das heißt, auch nach der Disqualifikation kann es eine Rote Karte geben, denn 16:9 d) sagt:"Wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen einer dritten Hinausstellung), sich vor Wiederaufnahme des Spiels grob oder besonders grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt und die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten (16:8, Absatz 2)." Ein Einspruch sieht daher schwierig aus.

Natürlich geht das, sonst könnte man nach der roten Karte ja machen was man wollte. Die Regel 16.8 bezieht sich nur auf die Strafe für die Mannschaft im Spiel. Mehr als vier Minuten Zeitstrafe kann die Mannschaft für Vergehen eines Spielers nicht kassieren und die waren in dem Fall ja schon vergeben.

Wenn man sich nach der Disqualifikation unsportlich verhält, kann man zusätzlich noch eine Sperre erhalten. Deshalb ist das alles regelkonform, was hier passiert ist. Ein Einspruch lohnt sich nicht, es steht ja Aussage gegen Aussage und da gibt der Verband immer dem Schiedsrichter recht. Und wenn der Schiedsrichter den Eindruck hatte, beleidigt worden zu sein, war da wohl etwas dran. Als betroffene Mannschaft sieht man das natürlich etwas anders...