Darf ich an einem Kletterfelsen Klettern, wenn der auf Privatgrund steht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann hier nur für Bayern sprechen - in anderen Bundesländern oder anderen Ländern ist das sicherlich anders. Hier könnte er so einfach nichts dagegen machen, wenn Du dort klettern möchtest. Selbst ein Schild "Privatgrund" ist kein Grund dir das Betretungsrecht für den Felsen zu untersagen, wenn der irgendwo im Wald steht und sogar ein öffentlich zugänglicher Wanderweg vorbeiführt. Die Wanderer dürfen dort dann ja auch spazieren gehen, wieso sollte das Klettern verboten sein? Dazu müsste er das Gelände mit einem Zaun absperren. Hier gilt zum Glück das freie Betretungsrecht der Natur und ein Fels im Wald ist nun mal freie Natur, egal ob das Privatgrund oder Staatsgrund ist.

Das Argument mit der Haftung greift auch nicht. Solange er dort keinen "Kletterbetrieb" eröffnet (also z. B. Eintritt verlangt) oder öffentlich Werbung für einen Felsen mit überdurschnittlicher Absicherung oder Sicherungsausstattung macht, gelten die Regeln für jeden frei zugänglichen Felsen, wo jeder Kletterer selbst für seine Sicherung und die Beurteilung der vorhandenen Sicherungseinrichtungen verantwortlich ist.

Und das Argument, "weil er es sagt" ist eher lächerlich. Wie Lampi schon schreibt: "da könnte ja jeder kommen"

Hallo Markus, vielen Dank. Ich werde das nächste Mal nicht so einfach klein bei geben.

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betreten und benutzen darf ich den felsen wohl, aber eingriffe wie haken setzen oder sicherungen anbringen darf ich auf keinen fall. das wäre dann besitzstörung.

Nein, so einfach ist das auch nicht und zumindest umstritten. Da Haken zur Sicherung notwendig sind, darf man sie anbringen. Der Eigentümer darf sie aber evtl. wieder entfernen (wenn er drankommt ;-) ). Siehe z. B.: http://www.abocms.de/abophp/cms_MainDoc01.php?id=519

Aber auch hier unterscheiden sich die Rechtslagen.

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