Welche Nordic Walking-Ausbildung muss man machen, damit die Kurse von der KK bezuschusst werden?

1 Antwort

Hi ;) Grundsätzlich können alle gesetzlichen Krankenkassen präventive Kurse (z. B. Rückenkurse, Herz-Kreislauf-Kurse, Entspannungskurse, etc.) nach SGB V §20, bezuschussen. Hierzu muss die Qualifikation des Kursleiters dafür anerkannt sein. Beispielsweise sind Lizenzen hierzu beim deutschen Turnerbund oder den jeweiligen (bundes)Landesturnverbänden zu erwerben. Schau am besten mal beim dtb-online.de das lizenzsystem zum Herz-Kreislauf-Präventionskursleiter durch. Und zu deiner 2. Frage... Klar werden immer Freiberufler für Nordic Walking und alle anderen Kurse gesucht. Eine Beschäftigung hierzu z. B. in einem Fitnessstudio oder bei einem Verein ist mit Anerkennung der Kursleiterlizenz nach §20 wahrscheinlich noch einfacher zu kriegen als ohne, aber dies kommt natürlich immernoch auf das Profil der Kursleitersuche an bzw. für die Stelle die besetzt werden soll. LG