sportlerfrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Wie weit darf man eine Fahrrad Sattelstütze höchstens hochstellen?

gefragt von surftinasurftina am 21.08.2008 um 16:55 Uhr

Ich möchte gerne mal eine etwas höhere Sitzposition ausprobieren, und habe beim herausziehen der Sattelstütze festgestellt, dass die gar nicht mehr besonders weit in der Rahmenrohr drin stecken würde. Jetzt meine Frage: Wie weit muss die Sattelstütze eigentlich mindestens in dem Rahmen drinstecken, damit der Sattel noch wirklich 100 prozentig sicher und fest fixiert werden kann? Reichen da noch 5 cm aus, oder sollten es besser 10 cm sein welche die Sattelstütze im Rahmen steckt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Fahrrad (138)
Sattel (38)

Frage beantworten!


pooky
beantwortet von pooky am 21. August 2008 17:56
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Pauschal kann man das nicht sagen, es hängt auch vom Material, vom Maß (üblich sind bei MTB 27,2 und auch 31,6 mm) ab. Es gibt einige Stützen, bei denen es tatsächlich nur wenige Zentimeter sind, zum Beispiel von Tune, Selcof oder einige Carbon-Stützen.

Auf jeden Fall gibt es eine Markierung, die niemals missachtet werden sollte, das heißt, die Stütze sollte auf jeden Fall so weit im Rahmen stecken, dass die Markierung nicht sichtbar ist.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. August 2008 17:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

5 cm wäre sehr knapp, das sollten schon 10 cm sein und auf manchen Sattelstützen gibt es auch eine Markierung, bis zu der sie herausgezogen werden dürfen.


sportbiene
beantwortet von sportbiene am 21. August 2008 22:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und natürlich solltest du noch die Pedale erreichen wenn du sitzt ;-) Und das Bein sollte nicht ganz durchgestreckt sein. Wenn du so groß bist, solltest du im Fahrradladen nachfragen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter sportlerfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.