Fitness Studio Erhöhung

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Hallo,

eine rechtliche Grundlage zur klassifizierung von Monatsbeiträgen bei Fitnessstudios, gibt es nach meiner Meinung bisher nicht. Eine Ausnahme ist, wenn dieses in den allgemeinen Vertragsbedingung (AGB) mit einer Preisbindung vom Fitnessstudio aus schriftlich niedergelegt ist (z.B. bei Kooperationsverträgen). Eine "angemessene" Preissteigerungsrate von 10% alle 2 Jahre ist durchauch üblich, da die laufenden Kosten durch die Inflation und die erhöhten Energiepreise sich auch erhöhen. Eine plötzliche Preissteigerung um 30-40% ist daher sehr unüblich. Vielleicht wurden die Mitgliedsbeiträge in den letzten 5 Jahren garnicht erhöht und dies wird nun auf einen Schlag nachgeholt. Normalerweise wird dies allerdings mit einer Staffel-Erhöhung der Mitgliedspreise und einem Bonusssystem abgefangen. Auf jeden Fall würde ich mich mit dem Betreiber des Studios unterhalten und ggf. eine Gutschrift versuchen zu bekommen. Falls diese unzureichend ist, oder sich der Betreiber weigert, ist oftmals nur noch die außerordentliche Kündigung innerhalb der AGB's die letzte Alternative.

mit freundlichen Grüßen

Marc Fernsel

Soweit mir jetzt bekannt ist gibt es keine rechtsmäßige Grundlage die etwas über eine Erhöhung der Mitgliedsgebühr im Sportstudio aussagt. Bei uns im Studio wird, wenn der bestehende Beitrag für schon abgeschlossene Verträge erhöht werden muß, um höchstens 10 % erhöht. 30%-60% halte ich hier absolut überzogen und schon für unverschämt. Generell sollte bei einer Preiserhöhung eines bestehenden Vertrages ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommen, so wie es zb. bei Versicherungen oder Strom/Gaspreisen der Fall ist. Denn 60% Erhöhung wären bei ursprünglich 50 Euro Monatsbeitrag ein Sprung auf 80 Euro und dies ist in meinen Augen so ohne weiteres nicht zumutbar. Genauere Angaben zum Sachverhalt kann da aber ein Rechtsanwalt geben.