Hallo,

die vorherigen Antworten sind sehr gut! Ich finde auch man sollte aber zunächst erst einmal selbst die eigenen Trainingsziele definieren, also ist das Muskelaufbautraining im Fokus, das Ausdauertraining, oder doch eine Kombination aus beiden? Je fokussierter diese Trainingsziele definiert sind, desto genauer kann ein passendes und günstiges Studio gefunden werden, denn ohne Sauna und Schnick-Schnack bieten auch die Fitnessstudios mit guter Betreuung je nach Vertragslaufzeit einen monatlichen Beitrag von im Schnitt ca. 20.-€ bis 25.-€ an. In Süddeutschland kann dies ein wenig teurer werden als im Norden. Aber auch wenn man erfahren im Training ist und sich gut auskennt ist es wichtig, dass immer gute Trainier zur Verfügung stehen, denn auch nach jahrelanger Trainingserfahrung schleichen sich Fehler ein, die ggf. total kontraproduktiv sind. Zudem bieten gute Trainer bzw. Personal die Möglichkeit neue Trainingsaspekte bzw. eine andere Sichtweise in das Training einzubauen, sodass dieses effektiver wird. Weitere Informationen zu einem guten Fitnessstudio kann man auch kostenlos unter:

http://www.fitnessstudio-ratgeber.info/

nachlesen.

mfG

Marc Fernsel

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Hallo,

eine rechtliche Grundlage zur klassifizierung von Monatsbeiträgen bei Fitnessstudios, gibt es nach meiner Meinung bisher nicht. Eine Ausnahme ist, wenn dieses in den allgemeinen Vertragsbedingung (AGB) mit einer Preisbindung vom Fitnessstudio aus schriftlich niedergelegt ist (z.B. bei Kooperationsverträgen). Eine "angemessene" Preissteigerungsrate von 10% alle 2 Jahre ist durchauch üblich, da die laufenden Kosten durch die Inflation und die erhöhten Energiepreise sich auch erhöhen. Eine plötzliche Preissteigerung um 30-40% ist daher sehr unüblich. Vielleicht wurden die Mitgliedsbeiträge in den letzten 5 Jahren garnicht erhöht und dies wird nun auf einen Schlag nachgeholt. Normalerweise wird dies allerdings mit einer Staffel-Erhöhung der Mitgliedspreise und einem Bonusssystem abgefangen. Auf jeden Fall würde ich mich mit dem Betreiber des Studios unterhalten und ggf. eine Gutschrift versuchen zu bekommen. Falls diese unzureichend ist, oder sich der Betreiber weigert, ist oftmals nur noch die außerordentliche Kündigung innerhalb der AGB's die letzte Alternative.

mit freundlichen Grüßen

Marc Fernsel

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