Hallo,

eine rechtliche Grundlage zur klassifizierung von Monatsbeiträgen bei Fitnessstudios, gibt es nach meiner Meinung bisher nicht. Eine Ausnahme ist, wenn dieses in den allgemeinen Vertragsbedingung (AGB) mit einer Preisbindung vom Fitnessstudio aus schriftlich niedergelegt ist (z.B. bei Kooperationsverträgen). Eine "angemessene" Preissteigerungsrate von 10% alle 2 Jahre ist durchauch üblich, da die laufenden Kosten durch die Inflation und die erhöhten Energiepreise sich auch erhöhen. Eine plötzliche Preissteigerung um 30-40% ist daher sehr unüblich. Vielleicht wurden die Mitgliedsbeiträge in den letzten 5 Jahren garnicht erhöht und dies wird nun auf einen Schlag nachgeholt. Normalerweise wird dies allerdings mit einer Staffel-Erhöhung der Mitgliedspreise und einem Bonusssystem abgefangen. Auf jeden Fall würde ich mich mit dem Betreiber des Studios unterhalten und ggf. eine Gutschrift versuchen zu bekommen. Falls diese unzureichend ist, oder sich der Betreiber weigert, ist oftmals nur noch die außerordentliche Kündigung innerhalb der AGB's die letzte Alternative.

mit freundlichen Grüßen

Marc Fernsel

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