Schließe mich an. Generell ist dies kein Verbraucherforum. Wenn Du wenigstens geschrieben hättest, was das für ein Sportartikel ist, weshalb Du diesen zurückgeben möchtest, etc. Dann hätte man vielleicht erkennen können, daß es um ein Problem geht, welches sich wirklich aufgrund der Ausübung einer Sportart ergeben hat und könnte mehr Verständnis aufbringen. Bei solch einer allgemeinen Beschreibung (Sportartikel) könnte es ebenfalls um einen Fernseher o.ä. gehen. Genug der konstruktiven Kritik, ein paar Hinweise möchte ich Dir trotzdem geben.

 

Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Ein Widerrufsrecht gibt es beim Fernabsatz, also Verträge die per Internet, Tel., Fax. abgeschlossen wurden. Dafür gelten aber Fristen, über die Du vom Händler belehrt werden mußt. Der normale Handel ist nicht generell zur Rücknahme verpflichtet. Viele Händler nehmen die Ware dennoch zurück, wenn die Rückgabe relativ kurzfristig nach dem Kauf erfolgt.

 

Ob der Händler nach so langer Zeit den Artikel noch zurücknimmt? Das glaube ich nicht. Inzwischen gibt es vielleicht einen besseren Artikel, etc. Wenn der Artikel noch völlig unbenutzt ist, der Kunde bereits viel gekauft und persönlich bekannt ist, etc. - dann vielleicht.

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Die FIFA hat im Regelwerk unter Regel 4 die Ausrüstung der Spieler geregelt. Zu dieser Regel hat die FIFA folgendes veröffentlicht: "Die Verwendung weiterer Ausrüstungsgegenstände ist zulässig, sofern sie einzig dem Zweck dienen, den Spieler zu schützen, und weder den Spieler selbst noch andere Spieler gefährden." Damit ist klar festgelegt, daß neben der Grundausrüstung eine Mütze zulässig ist, wenn sie z.B. als Schutz vor Kälte getragen wird. Trägt ein Spieler eine Mütze, weil er damit nur besser aussehen möchte (quasi als Schmuckstück), so ist dies unzulässig. Eine Mütze als Sonnenschutz dürfte generell zulässig sein. Wenn durch den Sonnenschutz aber die Sicht des Spielers massiv beeinträchtig wird, dann ist dies sicherlich nicht mehr ok. (Gibt genug Spieler, die behaupten das Spiel blind gewinnen zu können.) Fazit: Die Mütze ist zulässig, sofern sie nur dem Schutz des Spielers dient und von ihr keine Gefahr ausgeht. Ob diese Vorraussetzung erfüllt ist, muß im Einzelfall sicherlich vom Schiedsrichter geprüft und entschieden werden. Bei dieser Gelegenheit sollte das Thema Kopftuch kurz ebenfalls erwähnt werden. Die FIFA hat bereits das Hidschab (Kopftuch) untersagt, wenn es aus religiösen Gründen getragen wird. Politische, religiöse oder persönliche Botschaften sind nämlich untersagt.

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