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Wie ist die genaue STVO-Regelung für sportliche Radfahrer?

gefragt von trizepstrizeps am 02.09.2007 um 11:20 Uhr

Hi, ich trainiere ja schon länger mit dem Sportrad (ohne Licht u. Reflektoren) auf öffentlichen Straßen, nutze auch lieber die Straße als den Radweg. Wie ist das eigentlich, wenn ich mal angehalten werde: Kriege ich dann eine Knolle?


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pooky
beantwortet von pooky am 3. September 2007 09:20
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Für Leute, die auf dem Rennrad sitzen, gelten die gleichen Vorschriften wie für andere Radfahrer auf, nur dass sie, sofern sie die Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) hinsichtlich der Lichtanlage erfüllen (Rennrad mit einem Gewicht von unter elf Kilogramm), von der Benutzung einer fest installierten Beleuchtungsanlage ausgenommen sind, eine Batteriebeleuchtung ist dann, so zumindest laut Verordnung, mitzuführen. Die Regelung gilt nur für Rennräder, nicht für andere Fahrräder.

Einige Gemeinden haben auch auch Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Benutzung von Radwegen erlassen. Hier müssen diese während einer Trainingsfahrt nicht benutzt, Voraussetzung ist aber eine mitgeführte Rennlizenz des Bundes Deutscher Radfahrer, die man ausschließlich als Mitglied eines Radsportvereines bekommt. Diese ist auf Aufforderung bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

Kommentar von 6729f59b792085eb4551437fe9a0f34fsmallhansdampf am 3. September 2007 12:18

Hi pooky, danke für die Info. Da werde ich doch besser mal aufrüsten.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 3. September 2007 12:31

@hansdampf: meine Erfahrung ist, dass es die Polizisten nicht interessiert, ob mein Licht fest montiert oder angesteckt ist, ich fahre auch mit dem MTB mit Batteriebeleuchtung, was ja nicht StVZO-konform ist. Die Beamten sind froh, dass überhaupt etwas leuchtet.

Kommentar von lummi am 3. September 2007 20:39

Gibt es noch die Regel, dass Gruppen ab 12 Fahrern in Zweierreihen nebeneinander fahren dürfen?


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