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Wer haftet wenn es mit einem Helm Marke Eigenbau zum Unfall kommt?

gefragt von WhitewaterWhitewater am 17.09.2008 um 10:05 Uhr

Ein Freund von mir ist ein Bastler und hat mir vor kurzem einen Kajakhelm aus Kohlefaser laminiert. Anfang habe ich mich she über das tolle Geschenk gefreut, aber dann ist mir was eingefallen:
Wer wäre denn jetzt haftbar, falls ich mir beim Kajakfahren eine Kopfverletzung zuziehe weil der Helm z.B. bricht?


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razecarver
beantwortet von razecarver am 20. September 2008 18:49
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Hallo Whitewater. Jetzt hast Du ein Problem. Trägst du den Helm nicht, weil Du den handwerklichen Fähigkeiten deines Freundes nicht traust, ist er sauer. Traust Du Dich und Dir passiert was, bist Du sauer (wenn Du es noch sein kannst).

Aber ich denke, wenn er gut laminiert hat, sollte ein Carbonhelm der in der Regel aus mehreren Schichten besteht, nicht so schnell brechen.

Das Problem ist halt, wo befindet sich der Punkt "nicht so schnell"? Die Frage stellt sich aber bei jedem Helm. Oder bei jedem Auto. Oder bei anderen sicherheitsrelevanten Teilen. Nachher kann man immer diskutieren ob es mit einem anderen Produkt vielleicht noch gereicht hätte.

Wenn Du das Restrisiko nicht eingehen willst, musst Du zuhause auf dem Sofa bleiben. Oder immer das technisch beste Produkt kaufen. Wenns dann nicht gereicht hat, kannst Du Dir wenigstens nicht vorwerfen, daß Du an der falschen Stelle gespart hast.


anonym
beantwortet von einem Gast am 17. September 2008 11:26
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Du selber. Was im übrigen auch für Helme von einem Hersteller gilt. Denn Haftbar machen kannst Du die ja nur, wenn der Helm eine Zertifizierte Prüfung hinter sich hat und die Art und Schwere des Unfalls durch einen Helm der jeweiligen Klasse entsprochen hat und aus einem resultierenden Produktfehler eine Schädigung Deiner Gesundheit stattgefunden hat. Hierbei dürfte durch den Träger des Helm oder einen Vertreter (wenn man nicht kann) der Beweis erbracht werden müssen, dass die Art und Schwere im Prüfrahmen war und der Helm sach- und fachgerecht verwendet wurde, sowie eine Vorbeschädigung auszuschießen ist (was bei einem Sporthelm, der auch mal zwischen anderen Sachen liegt fast unmöglich ist, da er immer mal hier oder da einen Kratzer hat). Dies würde dann von der Versicherung des Herstellers mittels Gutachten alles geprüft werden. Wenn Du nicht bei Wettkämpfen startest, kannst Du tragen was Du willst, so lange es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Zur eigenen Sicherheit ist immer auf zertifizierte Prüfungen / Prüfzeichen zu achten. Einen "Eigenbau" muss man sich eben selber antun und bewerten. Also grundtenor: DU bist für Deinen Kopf verantwortlich; der Rest ist juristerei!

Ach ja .... Randinfo: So eine Frage hat wenig mit Sport zu tun und gehört in ein Juristenforum!

Kommentar von 7b930702c33c6b11504fde721a0b8c79smallMcWide am 17. September 2008 15:34

Aber sportlich interessant, darum finde ich die Frage berechtigt.

Kommentar von B892adeab0e2d3cf81a02c291671a8f8smallWhitewater am 19. September 2008 10:05

Danke für die informative Erklärung!


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