Ski Unfall: Wer haftet?

3 Antworten

Nun sobald es einen Schaden gibt (was in dem Fall ja eindeutig ist) muss auch die Schuldfrage geklärt werden, wobei durchaus auch beide Schuld sein können. Ein Anhaltspunkt sind da die FIS Pistenregeln: http://www.sportunterricht.de/ski/regeln.html

Das normale Vorgehen ist, dass die Personalien der Beteiligten und von Zeugen aufgenommen werden. Je nach dem was genau passiert ist, reicht das dann von Polizeiprotokoll bis zu Gerichtsverhandlung.

Ein Freund von mir war auch mal in einen Skiunfall mit Beinbruch verwickelt, da waren wir als Zeugen dann alle bei der Polizei und mussten unsere Aussage zu Protokoll geben.

Das ist immer so eine Sache. In erster Linie fährt natürlich jeder auf eigene Gefahr und ähnlich wie beim Fußball muß man immer einkalkulieren das Verletzungen durch andere Einwirkungen als eigene Stürze / Unfälle auftreten können. Wenn dich beim Fußballspiel der Gegner foult und du verletzt dich schwerer kannst du auch nicht den Gegner oder gegnerischen Verein verklagen. Beim Radsport ist es ebenso, wenn dich ein anderer Radsportler versehentlich vom Rad katapultiert. Ich denke solange keine grob fahrlässige Handlung vorliegt wird da Versicherungstechnisch nicht viel zu holen sein. Letztlich wäre ja auch zu klären welche Art der Versicherung hier überhaupt zum Tragen kommen würde. Am besten fragt man hier bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften an. Die müßten dies ja am besten wissen

Miral.obe hat da schon Recht.Es ist und bleibt eine fahrlässige Körperverletzung.Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger umietet,muss er auch die Konsequenzen tragen.Wichtig ist,dass die Schuldfrage geklärt wird, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Also Zeugen feststellen,Personalien austauschen.Nicht immer ganz einfach auf der Piste.In diesem Sinne Euch allen einen Guten Futsch und unfallfreie Fahrt Mucki1304