gab es schon mal solch einen fall? wie sieht es rechtlich aus?

Ja dieser kann zvilrechtlich angezeigt werden und im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe bekommen. Es gab so einen Fall in Österreich, wo ein Tormann den heranlaufenden Stürmer mit dem Knie ins Gesicht sprang. Ihm wurde vorgeworfen dies mit Absicht getan zu haben. Da es aber nicht klar festgestellt werden konnte ob der Tormann das mit einer bösen Absicht tat, wurde ihm 'nur' eine Geldstrafe wegen körperverletzung verhängt. Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass das nicht nur im Fußball gilt!