sportlerfrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Ist Stretching zum Aufwärmen geeignet?

gefragt von Zilli am 05.01.2008 um 17:44 Uhr

Oder muss man immer erst Laufen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Aufwärmen (77)
Stretching (25)
ähnliche Fragen

Frage beantworten! Frage beantworten!


anonym
beantwortet von Blankman am 6. Januar 2008 10:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Zilli,
wie Jefferson schon sagte, ist zuerst der Kreislauf in Schwung zu bringen!
Das geht mit lockerem Einlaufen, oder Seilspringen etc...
Dann sind Lockerungsübungen angesagt: also Handgelenke lockern, Kopfkreisen,Hüftkreisen etc...
Und um das Blut im Körper zu verteilen Kreisbewegungen: also Armkreisen, Beinkreisen, Schulterkreisen etc...
Ich würde ein ausgiebiges Strechning lieber ans Ende deiner Trainingseinheit legen, um die Muskeln zu entspannen und um bei der Regeneration zu helfen.
Vor dem Training wenn dann nur ganz kurz andehnen, aber nicht zu lange halten, da die Muskeln sonst langsam werden, weil du ihnen durch das Dehnen die Spannung nimmst!


jefferson
beantwortet von jefferson am 5. Januar 2008 20:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nicht unbedingt laufen, aber der kreislauf sollte schon in schwung kommen um alle muskeln optimal mit blut zu versorgen und verletzungen vorzubeugen. leichtes stretching unabhängig davon ist auch nicht verkehrt


Fraufitness
beantwortet von Fraufitness am 6. Januar 2008 17:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Zilli, der Kreislauf ist nicht so wichtig, das ist eher ein positiver Nebeneffekt. Eine Grundvorraussetzung für jede Dehnung ist IMMER ein aufgewärmter Körper!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ist Fussballtennis gut zum Aufwärmen geeignet

    Ist Stretching immer Pflichtprogramm?

    regelmäßiges Stretching - warum?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter sportlerfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.