Ist es erlaubt Fehltage aufgrund von Leistungssport in Schulen bzw. im Beruf zu haben?

4 Antworten

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich das es eigentlich recht wenig Probleme mit sich bringt sich von der Schule befreien zu lassen.

In meiner noch aktiven Zeit als Schwimmer war es kein Problem mich 2-3 Tage, in manchen Fällen sogar mehr, befreien zu lassen, wenn Deutsche Meisterschaften oder Trainingslager anstanden. Wichtig ist nur das man sich formell mit computergeschriebener Befreiung befreien lässt und dafür sorgt das alle Lehrer die einen unterrichten informiert sind.

Meiner Meinung nach ist das auch vollkommen gerechtfertig, aber nur solange wie die Noten stimmen.

"Denn Leistungssport muss man sich "leisten" können!"

Das kommt darauf an ob die Sportart im Ministerium als offizielle Sportart gelistet ist, dann muss aber noch die Direktion der schule das ok geben. Wenn man in einer Sportschule ist, dann gibts da normal kein Problem. Zu guter letzt kommt es darauf in welchem Staat man ist.

wenn dich deine eltern in der schule entschudligen kannst du so lange fehlen wie du willst, allerings wird sich die schule irgendwann schon mit deinen eltern in verbindung setzten, wenn das zu häufig vorkommt. es gibt allerdings an manchen schulen auch spezielle sportklassen, wo dies absolut normal ist und die auch genau dafür existieren

Ist der/die Sportler/in noch in der Schule mußt du dies bei der Schulleitung beantragen. Da bis zur 10. Klasse eine gesetzliche Schulpflicht besteht ist die Schule nicht dazu verpflichtet dem Sportler/in wegen herkömmlicher Sportevents frei zu geben. Dies ist oftmals dann eine Kolanzsache. Ist der sich noch in der Schule befindliche Sportler für Olympiaden oder Weltmeisterschaften qualifiziert, beantragt meist der dafür zuständige Verein/Landesverband eine Freistelllung. Zumindest kenne ich dies so aus meiner aktiven Wetbewerbszeit. In der Regel legen die Schulministerien dem Schüler für solch hohe Events keine Steine in den Weg. In Beruflicher Hinsicht mußt du Urlaub nehmen, aber hier liegt es im Ermessen des Arbeitgebers mit dir auch andere Vereinbarungen zu treffen.