Muss eine schwangere Frau ihren Vertrag mit einem Fitnessstudio weiter laufen lassen, oder gibt es in diesem Fall Ausnahmeregeln?
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Zu diesem Thema gibt es sogar ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Mühldorf am Inn, AZ I C 832/04. Demnach darf eine Schwangere den Vertrag fristlos kündigen, weil sie durch die Schwangerschaft das Trainingsangebot nicht mehr wahrnehmen kann und sich zudem durch die Geburt das Leben der Mutter so stark verändert, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr verlangt werden kann.