Crossmaxx am 01.01.2008 um 14:43 Uhr
Ist das sowohl im Wald als auch im Straßenverkehr erlaubt?
Bin mir da nämlich nicht so sicher...

Nein, §23 Straßenverkehrsordnung besagt: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass ... das Gehör nicht ... beeinträchtigt..." wird. Als Fahrzeug gilt hier auch ein nicht motorisiertes Rad, sprich Fahrrad. Übrigens gilt die STVO auch für Waldwege.
Ich selbst fahre im Training aber mit Musik im Ohr, aber nur auf dem rechten. Das linke, zur Fahrbahn gerichtete Ohr bleibt offen. Ich denke, dass ist ein guter Kompromiss.

Ich höre selten Musik auf dem Rad, aber wenn ich höre ist es so leise, dass ich jedes Auto höre das sich von hinten an mich anpirscht.
Hi pooky, ich finde Deinen "Mono-Musik-Kompromiss" auch gut ;-)
Hallo griesnockerl, ist leider kein Super-Sound-Erlebnis, aber man gewöhnt sich dran... ;-)
Und ist die Polizei damit auch einverstanden? Oder hat die anderes zu tun, als auf die Ohren der Radler zu achten?
Auf meiner Trainingsstrecke, die teilweise für Autos gesperrt ist und dementsprechend oft kontrolliert wird, wurde ich darauf noch nie angesprochen. Naja, es könnte ja auch die Freisprecheinrichtung vom Handy sein.