Darf ein Radfahrer an einer Autoschlange, die vor einer Ampel wartet, rechts vorbei- und bis zur Haltelinie vorfahren? Gibt es da Unterschiede für Sportler und "normale" Radfahrer? Und macht es einen Unterschied, ob es einen Radweg gibt?

Ja, die StVO erlaubt es Radfahrern, an der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeizufahren.
StVO §5: (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Um vorhandene Radwege nicht benutzen zu müssen ist es nötig als Rennradfahrer organisiert zu sein sonst kann es(sehr) teuer werden!Sind keine Radwege vorhanden ist pookys Aussage völlig zutreffend!
Gut zu wissen, das habe ich mich nämlich auch schon manchmal gefragt.
Gilt nur wenn kein Radweg vorhanden ist oder Du eine Bescheinigung vom Radverein hast,also nicht einfach nachmachen!
@airwilon: ich gehe mal davon aus, dass du nochmal verdeutlichen wolltest, dass man nicht auf der Straße fahren darf, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Genau das ist das Problem,wenn nicht durchgehend Radwege vorhanden sind , man müsste also immer vorhandene Radwege suchen und benutzen hat man mal einen nicht benutzt gilt die Regel nicht.