Heavyshaper am 23.02.2008 um 20:03 Uhr Mein Studio hat neuerdings Samstag Nachmittag immer geschlossen. Das ist aber leider eine der Zeiten an denen ich dort trainiere, da ich vormittags arbeite. Kann ich dadurch eine Beitragserniedrigung beanstanden?
Wenn in den AGB's bzw. in deinem Vertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird das Fitnesstudio auf alle Fälle das Recht haben, die Öffnungseiten zu ändern.
Wenn die Änderungen, wie von dir beschrieben, für dich sehr relevant und nachteilig sind, wirst du sicherlich ein Sonderkündigungsrecht haben.
Auf jeden Fall ist es eine gute Gelegenheit (und das würde ich immer als Erstes tun), mit dem Betreiber über die Situation zu sprechen. Also z.B. eine Beitragsminderung zu bekommen. Da sollte er sich hoffentlich nicht quer stellen.
Viel Erfolg
Alles klar, Danke. Dann werde ich mal mit dem Studioinhaber darüber reden.