2. Fehlstart beim Schwimmen

2 Antworten

Die meisten Wettkämpfe werden mit Überkopf-Regelung gestartet, d.h. dass der Schwimmer in der Bahn bleibt, bis der nächste Lauf gestartet wurde.
Außerdem gibt es jetzt bei keinem Wettkampf mehr eine Startwiederholung (ausgenommen technische Probleme beim Starter, wenn die Pistole versagt) - wer einen Frühstart verursacht darf zwar schwimmen, wird aber disqualifiziert (alle, nicht nur der erste Frühstarter)!

Früher gab es die Regelung, dass bei dem 1. Frühstart das gesammte Starterfeld neu starten darf (auch derjenige, der den Frühstart verursacht hat) und erst ab dem 2. Startversuch wurde disqualifiziert. Das hat zu einigen gewollten Frühstarts geführt um die Gegner zu verunsichern und hat außerdem viel Zeit gekostet (für den Wettkampfablauf). Es war gut diese Regelung zu ändern!

Eine Zweistartregel gibt es nur noch im Kinderbereich. Bei Fehlstart ist es dann so dass alle sportler die vor dem Startsignal gestartet sind disqualifiziert werden, das wird dann nach dem Lauf mit " Zeitpunkt der Bekanntgabe" verkündet. Einspruch ist dann noch 20 Minuten mit einer Gebür von 20 Euro durch den Trainer möglich aber nicht sinnvoll (Geld weg, Tatsachenentscheidung).